Sabbatical: Nix wie raus!

Urlaub ist eine tolle Sache, aber viel zu kurz. Ein Sabbatjahr ist da schon eine ganz andere Nummer: Sechs oder zwölf Monate nicht arbeiten, eröffnet neue Perspektiven.
Veröffentlicht am 28.05.2020
Sabbatical: Nix wie raus!

Für längere Zeit raus aus dem Alltags-Trott ist eine so attraktive Vorstellung, dass sich dazu unzählige Umfragen finden. Ein großer Teil der Beschäftigten, je nach Befragung bis zu rund zwei Drittel, denkt über eine längere Auszeit nach, wünscht sich diese oder plant sie bereits. Mögliche Gründe dafür: Reisen, der Wunsch, dem Stress zu entkommen oder das körperliche und geistige Wohlbefinden zu verbessern. Aber auch praktische Gründe werden genannt: Gemeinsame Familienzeit, Pflege von Angehörigen, ehrenamtliches Engagement, große private Projekte wie etwa ein Hausbau, umfangreiche Weiterbildung oder gar berufliche Neuorientierung. Manche gründen in ihrem Sabbatical sogar ein eigenes Unternehmen.

Warum auch immer Sie sich ein Sabbatjahr wünschen, von heute auf morgen geht das nur für die ganz Mutigen unter uns per Sofortkündigung. Wer es sicherer und geregelter angehen möchte, sollte mindestens ein Jahr der Vorbereitung einplanen.

Es gibt kein Recht auf Auszeit

Nur in Teilen des öffentlichen Dienstes und bei manchen Beamten besteht ein Rechtsanspruch auf ein Sabbatical. In der freien Wirtschaft gibt es das meist nicht, manche Tarifverträge sehen aber Regelungen vor. Eine Auszeit muss individuell mit der Personalabteilung besprochen und vereinbart werden. Achten Sie darauf, alle wichtigen Punkte schriftlich zu regeln, denn mündliche Zusagen sind im Streitfall nicht beweisbar und also nichts wert.

In der Regel spricht man ab sechs Monaten von einem Sabbatical, aber wer nur einen Monat unbezahlten Sonderurlaub nimmt, nennt das manchmal auch schon Auszeit. Sechs bis zwölf Monate sind die häufigste Dauer, weil das noch relativ überschaubare Zeiträume sind und bei noch längerer Auszeit der Wiedereinstieg schwerer fällt. Was Sie mit Ihrer freien Zeit machen, geht den Arbeitgeber nichts an – von wenigen Ausnahmen abgesehen wie bei der Konkurrenz zu arbeiten.

Wer bezahlt das?

Das ist die wichtigste Frage, ist man nicht so risikofreudig, einfach zu kündigen. Ohne gesetzliche Regelung gilt auch hier: everything goes. Unbezahlter Sonderurlaub oder Freistellung sind am schnellsten umsetzbar. Wie im regulären Urlaub besteht das Arbeitsverhältnis fort, allerdings ruhen alle gegenseitigen Ansprüche daraus. Sie müssen nicht arbeiten, der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Je nach Dauer sind Sie auch nicht krankenversichert und müssen sich darum also selbst kümmern. Die Rentenversicherung kann ruhen, was aber zu geringerer Rente führt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf unbezahlten Sonderurlaub.

Zeit ansparen bedeutet den geringsten Verzicht in der Vorbereitungsphase. Voraussetzung: der Arbeitgeber bietet ein Lebens- oder Langzeitarbeitskonto und Sonderleistungen. Dann können Sie Überstunden, Boni, Gratifikationen zu Weihnachten oder Jubiläen und auch ungenutzten Regelurlaub auf dieses Konto einzahlen. Ist es voll genug, nehmen Sie Ihre Auszeit – und sind in dieser Zeit voll sozial abgesichert. Auch dann sollten Sie deren Details schriftlich regeln.

Auf Lohn verzichten fällt manchen leichter, anderen schwerer. Das 50:50-Modell wird häufig gewählt, um die Auszeit zu finanzieren: Sie arbeiten eine bestimmte Zeit lang, etwa sechs, neun oder zwölf Monate, Vollzeit, erhalten aber nur den Lohn einer Halbzeit-Stelle. Danach können Sie genauso lange mit dem gleichen Lohn und ebenfalls voller sozialer Absicherung die Auszeit genießen.

Den Arbeitgeber überzeugen können Sie am ehesten mit der Aussicht, ihm Geld zu sparen. Das gilt für die unbezahlten Formen der Auszeit, wenn Sie also alles selbst finanzieren. Auch persönliche Weiterentwicklung kann ein gutes Argument sein, damit er zustimmt – sei es, dass Sie tatsächlich eine Fortbildung machen, sei es, dass Sie im Rahmen von Reiseplänen etwa auch interessante Geschäftsmodelle besichtigen. Oder durch eine Auszeit ihre Kreativität neu beleben. Dringende familiäre Erfordernisse sind auch bessere Argumente als die Ansage: „Ich will ein Jahr lang Party machen!“

In einer Vereinbarung müssen Sie an alle wichtigen Punkte denken, lassen Sie sich im Zweifel besser vom Betriebsrat oder einem Anwalt beraten. Nicht nur Länge und Finanzierung des Sabbatical sind hier Punkte, sondern auch die Erreichbarkeit in dieser Zeit. Einarbeitung Ihres Nachfolgers oder Vertretung und daran anschließend: Wie gelingt der Wiedereinstieg? Sie haben kein automatisches Anrecht auf die alte Position und Stelle, außer, Sie vereinbaren das. Regeln Sie auch, wie mit Krankheit im Sabbatjahr umgegangen wird, wie Sie an betrieblichen Entwicklungen in dieser Zeit (Tariferhöhungen u.Ä.) teilhaben, was im Falle von Kündigung und Insolvenz gilt.

Zur Vorbereitung eines Sabbatjahres gehört nicht nur der arbeitsrechtliche Teil. Machen Sie sich Gedanken, was Sie in dieser Zeit unternehmen wollen. Ruck, zuck! sind sechs Monate vertrödelt und Sie kommen so unzufrieden zurück, wie sie waren. Je nach Stand Ihrer Karriere sollten Sie sich auch Gedanken darüber machen, wie die Auszeit in Ihrem Lebenslauf aussieht und was Sie auf Fragen danach bei künftigen Bewerbungen antworten könnten.